Worum geht es konkret?
Es ist nicht mehr möglich das Kapital Ihrer Zusatzpension vor Ihrem tatsächlichen Pensionsbeginn zu erhalten.
Wenn Sie bei Ablauf Ihrer Versicherungspolice noch immer beruflich aktiv sind, wird sie automatisch verlängert, bis Sie Ihre gesetzliche Pension beantragen.
Das Datum Ihrer Pension können Sie unter www.mypension.be einsehen.
Und wenn Sie die Voraussetzungen für eine vorzeitige Pensionierung erfüllen?
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, das Kapital Ihrer Zusatzpension zu beantragen, auch wenn Sie beruflich aktiv bleiben.
Ausnahme
Wenn Sie vor 1962 geboren sind und Ihr Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2016 abgeschlossen wurde, ist es
noch möglich, das Kapital Ihrer Zusatzpension vor Pensionsbeginn zu beantragen, wenn der Pensionsvertrag es vorsieht und zwar
- wenn Sie 1961 geboren sind: mit 63 Jahren;
- wenn Sie 1960 geboren sind: mit 62 Jahren;
- wenn Sie 1959 geboren sind: mit 61 Jahren;
- wenn Sie 1958 oder früher geboren sind: mit 60 Jahren.
Haben Sie weitere Fragen?
Für ergänzende Informationen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der Nummer 02/407 70 00 oder per E-Mail an folgende Adresse: telecel-life@nn.be.